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Wer darf überhaupt im internationalen Dressurviereck für Deutschland an den Start gehen?

Ein kurzer Ausflug in die Regularien:

In Deutschland gibt es ziemlich hoch angesetzte Regularien, welche Reiter-Pferd-Kombinationen überhaupt international an den Start gehen dürfen. Diese Regularien gelten für internationale Turniere außerhalb und innerhalb Deutschlands.
• Vor dem Nennungsschluss des internationalen Turniers, bei dem man teilnehmen möchte, muss das Reiter-Pferd-Paar national auf demselben Niveau mindestens 67 Prozent erreicht haben. Wer also bei einem internationalen St. Georg antreten möchte, muss vorher bei einem nationalen St. Georg mindestens 67 Prozent erreicht haben.
• Diese Mindestleistung von 67 Prozent darf nicht länger als drei Monate her sein – vor Nennungsschluss des internationalen Turniers.
• Hat ein Reiter-Pferd-Paar die 67 Prozent national erreicht, wird aber dann bei drei Starts hintereinander international mit weniger als 67 Prozent bewertet, darf er die nächsten drei Monate nicht mehr international starten.
• Vor dem nächsten internationalen Start muss von dem Reiter-Pferd-Paar dann erst wieder mindestens einmal die 67 Prozent erritten werden.
• Die Startgenehmigung kann es immer erst nach Zustimmung durch den/die Bundestrainer/in geben.

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